Die Städtische Musikschule Markgröningen: Ein geschützter Ort für Kinder, Jugendliche und Erwachsene!
Leitbild der Musikschule
Vision
Unsere Musikschule ist ein Ort der Kreativität und des Lernens, an dem Menschen jeden Alters und jeder Herkunft die Möglichkeit haben, ihre musikalischen Talente zu entdecken und zu entfalten. Wir streben danach, eine leidenschaftliche und inspirierende Gemeinschaft zu schaffen, die das Leben unserer Schüler*innen bereichert.
Mission
Unsere Mission ist es, eine qualitativ hochwertige musikalische Ausbildung anzubieten, die sowohl technische Fähigkeiten als auch kreative Ausdrucksformen fördert. Wir engagieren uns für eine inklusive, respektvolle und unterstützende Umgebung, in der jeder Schüler/jede Schülerin individuell gefördert wird und sich entfalten kann. Wir möchten, dass die Markgröninger Musikschule ein Ort ist, an dem sich alle sicher, geschützt und wahrgenommen fühlen.
Werte
- Kreativität: Wir ermutigen unsere Schüler*innen, ihre musikalische Kreativität zu entdecken und auszudrücken.
- Vielfalt: Wir schätzen die Vielfalt der Kulturen und musikalischen Stile und fördern interkulturelle Begegnungen. Wir arbeiten bewusst mit Menschen mit Einschränkungen, da sie sehr von der Arbeit mit Musik profitieren.
Wir fühlen uns einer an den Lernenden orientierten musikalischen Vielfalt verpflichtet und sind offen für die Musik fast jeglicher Musikrichtung.
- Engagement: Wir setzen uns leidenschaftlich für die musikalische Ausbildung und das persönliche Wachstum unserer Schüler*innen ein.
- Respekt: Wir schaffen eine respektvolle und unterstützende Lernumgebung für Schüler*innen, Lehrkräfte und Eltern und fordern diesen Respekt auch für uns ein.
- Exzellenz: Wir streben nach höchsten Standards in der musikalischen Ausbildung und der persönlichen Entwicklung, entwickeln uns stetig weiter und verbessern unsere Bildungsangebote laufend.
Ziele
- Musikalische Ausbildung: Angebote für alle Altersgruppen und Leistungsniveaus.
- Vielfältige Programme: Breites Spektrum an Instrumentalunterricht, Kursen und Workshops, einschließlich Ensembles und Ergänzungsfächern.
- Aufführungsmöglichkeiten: Regelmäßige Konzerte und Veranstaltungen, um das Gelernte zu präsentieren, die Gemeinschaft zu stärken und den Selbstwert der Schüler*innen zu fördern.
- Zusammenarbeit: Partnerschaften und Kooperationen mit Schulen, Kindertageseinrichtungen, kulturellen Institutionen, Vereinen und der Stadt, um die musikalische Bildung in der Stadt und Region zu fördern. Wir arbeiten in gegenseitigem Respekt zusammen.
Engagement für die Gemeinschaft
Wir verstehen uns als Teil der Gemeinschaft und setzen uns dafür ein, Musik für alle zugänglich zu machen. Durch Workshops, (kostenlose) Veranstaltungen und Projekte möchten wir die Freude an der Musik teilen und das kulturelle Leben bereichern.
Schlusswort
Unser Leitbild ist ein lebendiges Dokument, das die Werte und Ziele unserer Musikschule widerspiegelt. Wir sind überzeugt, dass Musik eine universelle Sprache ist, die Menschen verbindet und das Leben bereichert. Gemeinsam schaffen wir eine Atmosphäre, in der jeder die Möglichkeit hat, musikalische Fähigkeiten zu entwickeln und eine tiefere Wertschätzung für und durch die Musik zu erfahren.
Leitbild Schutzkonzept
Die Städtische Musikschule Markgröningen betrachtet es als ihre Aufgabe, das Thema Kinderschutz und Schutz aller Schüler*innen voranzubringen. Musikunterricht ist durch die Besonderheit des Einzelunterrichtes sowohl ein Bereich, in dem es ein Gefahrenpotenzial gibt, als auch ein Bereich, der durch das langjährige vertrauensvolle Verhältnis zwischen Lehrkraft und Schüler*in helfen kann, sich zu öffnen. Das Erlernen eines Instrumentes oder das Singen hilft Kindern und Jugendlichen sich weiter zu entwickeln, auszudrücken und zu selbstbewussten Persönlichkeiten heranzureifen.
Dies soll in einer gewaltfreien, offenen Atmosphäre geschehen, auf psychischer und selbstverständlich auf physischer Ebene.
Wir möchten:
- Kinderschutz niedrigschwellig und offen ermöglichen.
- Unsere Lehrkräfte sensibilisieren und schulen.
- Einen offenen Austausch bewirken.
- Unsere Verhaltenskodizes weiterentwickeln und praktizieren.
Deshalb sind Prävention, ein Beschwerdeverfahren und ein Notfallplan für uns selbstverständlich.
Rechtliche Grundlagen
Das Bundeskinderschutzgesetz vom 01.01.2012 regelt den umfassenden aktiven Kinderschutz in Deutschland. Es basiert auf den beiden Säulen Prävention und Intervention.
Ziele des Gesetzgebers sind:
- Dem Schutzbedürfnis der Kinder und Jugendlichen gerecht zu werden.
- Sensibilisierung und Aufbau von präventiven Maßnahmen.
- Das Vorgehen bei Kindeswohlgefährdung (§8a, SGB VIII) festlegen.
- Der Ausschluss einschlägig vorbestrafter Personen (&72a, SGB VIII).
Missbrauch kann vor allem dort stattfinden, wo das Problembewusstsein fehlt, wo weggeschaut und geschwiegen wird. Diese Handreichung soll zur Vorbeugung und zum klaren Umgang beim Eintreffen von (sexualisierter) Gewalt dienen. Mit ihr zeigen wir auf, welche Schritte wir zur Prävention unternehmen und andererseits, wie wir mit Verdachtsfällen umgehen.
Wenn Menschen miteinander in Beziehung treten, kommt dem Umgang mit dem Thema Nähe und Distanz eine bedeutende Rolle zu. Der Träger und die Schulleitung der Musikschule Markgröningen setzen voraus, dass alle Lehrkräfte ihrer Musikschule sich jederzeit – im Unterricht und bei Aktivitäten außerhalb des Unterrichts, ihrer Rolle bewusst sind. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Nähe und Distanz zwischen ihnen und ihren Schüler*innen.
Lehrkräfte haben für ihre Schülerinnen und Schüler stets Vorbildfunktion.
Die Lehrkräfte sind verpflichtet, auf grenzverletzendes, distanzloses und sexualisiertes Verhalten der Schüler*innen untereinander zu reagieren. Alle Mitarbeiter*innen der Musikschule Markgröningen haben die Aufgabe, jedem Verdacht unangemessenen Verhaltens nachzugehen.
Handlungsweisend ist dabei immer das Kindeswohl. In Fällen, in denen Lehrkräfte beschuldigt werden, ist es Aufgabe des Trägers und der Schulleitung, entsprechend dieser Richtlinien durch rückhaltlose Aufklärung und klare Positionierung zu intervenieren. Im Falle einer unrechten Beschuldigung ist es Aufgabe des Trägers und der Schulleitung, die Lehrkraft ohne Einschränkung zu rehabilitieren.
Download des kompletten Schutzkonzepts:
Schutzkonzept Musikschule Markgröningen 2025
