Musikschule trotz(t) Corona März 22

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

an der Musikschule gilt jetzt wieder die 3G-Regel.

Das bedeutet für Sie/Euch, dass Geimpfte, Genesene und Getestete am Unterricht der Musikschule teilnehmen dürfen. Nicht Geimpfte müssen jedes Mal einen tagesaktuellen Test vorlegen. Ausgenommen sind Kinder jünger als 6 Jahre, Schülerinnen und Schüler, da diese regelmäßig in der Schule getestet werden und all jene, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Dafür braucht es aber auch einen schriftlichen Nachweis.

Die weiteren Maßnahmen, wie Maskenpflicht, Abstandsregeln, Händewaschen usw. gelten weiterhin.

Wir danken für Ihr/Euer Verständnis und wünschen allen vor allem eines: Gesundheit.

Herzliche Grüße

Franziska Nowak-Frank, Schulleiterin, und das Musikschulteam

Unterrichtsgebühren im Mai 2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

für den Mai werden erst einmal die Unterrichtsgebühren ausgesetzt. Ausgenommen sind die Gebühren für die Instrumente.

Am 26. Mai 2020 wird in einer Gemeinderatssitzung festgelegt, wie die Gebührenberechnung konkret erfolgen soll.

Herzliche Grüße

Ihre/Eure Musikschule

Schließung aller öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg bis voraussichtlich 19. April

Aufgrund der Schließung aller öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg bleibt auch die Städtische Musikschule Markgröningen bis voraussichtlich Sonntag, dem 19. April für den Unterrichtsbetrieb geschlossen. Bis dahin entfallen auch sämtliche Vorspiele und Veranstaltungen.

Das Musikschulbüro ist bis zum 3. April zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch erreichbar. Vom 6. bis einschließlich 19. April ist das Musikschulbüro aufgrund der Osterferien geschlossen.

Wir wünschen allen unseren Schülerinnen und Schülern, ihren Eltern und allen Musikschulfreunden, trotz Corona, Frohe Ostern!

Ihre und Eure Musikschule

Gebührenfreiheit während der Schließungen der Musikschule.

Stadt Markgröningen

Aussetzung der Gebührenerhebung für April 2020 bei der Stadt Markgröningen für die Musikschule

Auf Grund der derzeitigen Einrichtungsschließung im Zuge der Corona-Krise werden bei der Stadt Markgröningen für den Monat April vorerst keine Beiträge für die Musikschule erhoben.

Im Nachhinein, wenn klar ist, wie lange die Krise angedauert hat, werden von der Stadt Markgröningen die Berechnungen für die Beiträge entsprechend der Ausfallzeit angepasst.

Sie erhalten hierzu einen gesonderten Bescheid!

Bitte tätigen Sie daher für den Monat April keine Überweisungen, solange Sie keinen abschließenden Bescheid von uns erhalten haben.

Wenn es Ihnen möglich ist auch Daueraufträge für den Monat April auszusetzen, so wäre dies eine hilfreiche Vereinfachung für den gesamten Verwaltungsaufwand. Grundsätzlich empfehlen wir bei regelmäßigen Zahlungen auf das SEPA-Lastschriftverfahren umzustellen. So kann sichergestellt werden, dass nur die Beiträge zur entsprechenden Fälligkeit abgebucht werden, die auch tatsächlich entstanden sind.

Stand: 24.03.2020 – 14.20 Uhr